|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |SONSTIGES|
Abplatzungen am Waschbecken – üblicher Gebrauch?
Abplatzungen oder Kratzer in sehr geringem Umfang sind bei der Nutzung unvermeidbar und gehen nicht zu Lasten des Mieters, da es sich um einen üblichen Gebrauch handelt. Ein anderes gilt erst bei auffälligen Schlagstellen oder größeren Beschädigungen.

AG Rheinbach, 7.4.2005 - Az: 3 C 199/04