| Abplatzungen am Waschbecken – üblicher Gebrauch? |
| Abplatzungen oder Kratzer
in sehr geringem Umfang sind bei der Nutzung unvermeidbar und gehen nicht
zu Lasten des Mieters, da es sich um einen üblichen Gebrauch handelt.
Ein anderes gilt erst bei auffälligen Schlagstellen oder größeren
Beschädigungen.
AG Rheinbach, 7.4.2005 - Az: 3 C 199/04 |