| Mieter trägt Beweislast für Mehrbelastung, wenn kein Vorwegabzug für Gewerbeflächen vorgenommen wird |
| Rechnet der Vermieter preisfreien
Wohnraums über Betriebskosten in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten
nach dem Flächenmaßstab ab, ohne einen Vorwegabzug der auf Gewerbeflächen
entfallenden Kosten vorzunehmen, so trägt der Mieter die Darlegungs-
und Beweislast dafür, dass diese Kosten zu einer erheblichen Mehrbelastung
der Wohnraummieter führen und deshalb ein Vorwegabzug der auf die
Gewerbeflächen entfallenden Kosten geboten ist.
BGH, 25.10.2006 - Az: VIII ZR 251/05 |