| Anspruch auf ruhige Weihnachtszeit |
| Ein Mieter muss sich kurz
vor Weihnachten keine großen Umbauten in seiner Wohnung gefallen
lassen, urteilte das Amtsgericht Köln. Ein Vermieter wollte eine Gasetagenheizung
zwischen dem 12. und 22. Dezember einbauen lassen. Der betroffene Bewohner
wehrte sich vor Gericht gegen die zu diesem Zeitpunkt "unzumutbare" Modernisierung.
Das Amtsgericht gab ihm Recht. Der Zeitpunkt sei denkbar schlecht gewählt,
zumal der Vermieter keinen triftigen Grund genannt habe, warum er gerade
kurz vor dem Fest sanieren müsse.
AG Köln, 215 C 293/93 Quelle: Focus Online |