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Anspruch auf ruhige Weihnachtszeit
Ein Mieter muss sich kurz vor Weihnachten keine großen Umbauten in seiner Wohnung gefallen lassen, urteilte das Amtsgericht Köln. Ein Vermieter wollte eine Gasetagenheizung zwischen dem 12. und 22. Dezember einbauen lassen. Der betroffene Bewohner wehrte sich vor Gericht gegen die zu diesem Zeitpunkt "unzumutbare" Modernisierung. Das Amtsgericht gab ihm Recht. Der Zeitpunkt sei denkbar schlecht gewählt, zumal der Vermieter keinen triftigen Grund genannt habe, warum er gerade kurz vor dem Fest sanieren müsse.

AG Köln, 215 C 293/93 Quelle: Focus Online