Für einen Mietvertrag über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ist die Schriftform vorgesehen. Daher müssen alle Vertragsparteien den Vertrag unterzeichnen.
Wird der Vertrag seitens einer Vertragspartei durch einen Vertreter unterzeichnet, so ist durch Zusatz das Vertretungsverhältnis zum Ausdruck zu bringen.
Kündigt ein Vermieter ausdrücklich fristlos, so kann die Vertragsbeendigung dennoch in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden - auch dann, wenn nach dem eindeutigen und erkennbaren Willen des Kündigenden in jedem Fall das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet werden soll.
Wird der Vertrag seitens einer Vertragspartei durch einen Vertreter unterzeichnet, so ist durch Zusatz das Vertretungsverhältnis zum Ausdruck zu bringen.
Kündigt ein Vermieter ausdrücklich fristlos, so kann die Vertragsbeendigung dennoch in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden - auch dann, wenn nach dem eindeutigen und erkennbaren Willen des Kündigenden in jedem Fall das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet werden soll.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


