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Staffelmiete ungültig - Geld zurück?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Wurde eine unwirksame Staffelmietvereinbarung getroffenen, und hat der Mieter die vereinbarten Erhöhungsbeträge durch vorbehaltlose Zahlung jeweils bestätigt, so können entsprechende Mietzahlungen nicht zurückgefordert werden.


LG Berlin - Az: 63 S 268/01

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Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
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