| Aufnahme der Eltern in Mietwohnung |
| Der Mieter kann berechtigt
sein, seine Eltern auch ohne Erlaubnis des Vermieters in die gemietete
Wohnung aufzunehmen. Es kommt hierbei bei Mangel einer konkreten
mietvertraglichen Vereinbarung auf die Umstände des Einzelfalls an.
Insbesondere fallen hierbei die Art und der Zuschnitt der Wohnung und die
Frage, ob die Zahl der Personen überschritten wird, mit deren Aufnahme
in die Wohnung der Vermieter bei Abschluß des Mietvertrages rechnen
mußte, ins Gewicht.
BayObLG, Beschluß vom 6. 10.1997 - RE-Miet 2/96 |