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Juristendeutsch ist unwirksam
Ein Mietvertrag muß für den Durchschnittsbürger verständlich sein. Klauseln oder Paragraphen, die nur ein Jurist verstehe, seien unwirksam, entschied das Oberlandesgericht Schleswig.

OLG Schleswig, 4 RE-Miet 1/93 Quelle: Focus Online