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Höhere Miete wenn der Vermieter die Schönheitsreparaturen übernimmt?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Muss der Vermieter für die Schönheitsreparaturen aufkommen, so kann er eine höhere als die ortsübliche Miete vom Mieter verlangen, wenn die Mietspiegeldaten auf der Annahme beruhen, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen übernimmt.

Dies gilt auch für dem Fall, dass die mietvertragliche Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter sich als unwirksam erweist.


AG Frankfurt/Main, 16.09.2005 - Az: 33 C 2479/05-50

ECLI:DE:AGFFM:2005:0916.33C2479.05.0A


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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