| Mieter zahlt Kaution nicht - außerordentliche Kündigung |
| Zahlt der Mieter die Kaution
nicht, so liegt grundsätzlich eine erhebliche Vertragsverletzung vor.
Bei einem gewerblichen Mietvertrag kann der Vermieter daher vor der Kündigung
regelmässig nicht auf die Einklagung der Kaution verwiesen werden.
BGH, 21.3.2007 - Az: XII ZR 36/05 |