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Mieter zahlt Kaution nicht - außerordentliche Kündigung
Zahlt der Mieter die Kaution nicht, so liegt grundsätzlich eine erhebliche Vertragsverletzung vor. Bei einem gewerblichen Mietvertrag kann der Vermieter daher vor der Kündigung regelmässig nicht auf die Einklagung der Kaution verwiesen werden.

BGH, 21.3.2007 - Az: XII ZR 36/05