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Mieter zahlt Kaution nicht - außerordentliche Kündigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zahlt der Mieter die Kaution nicht, so liegt grundsätzlich eine erhebliche Vertragsverletzung vor. Denn die Kaution befriedigt regelmäßig ein legitimes Sicherungsbedürfnis des Vermieters.

Bei einem gewerblichen Mietvertrag kann der Vermieter daher vor der Kündigung regelmässig nicht auf die Einklagung der Kaution verwiesen werden.


BGH, 21.03.2007 - Az: XII ZR 36/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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