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Kaution ist unabhängig vom Wohnungszustand
Der Mietvertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn der neue Mieter die Kaution nicht hinterlegt, wenn die Kaution aufgrund fehlerhaftschließender Fenster nicht gezahlt wird und der Vermieter eine Reparatur nach der sofortigen Hinterlegung anbietet, da die Kautionshinterlegung nicht vom Wohnungszustand abhängig ist.

Oberlandesgericht Celle, AZ.: 2 U 118/96