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Heizungsausfall im Winter1. Die zu § 539 BGB
a.F. analog ergangene Rechtsprechung des BGH (NJW 1997, 2674; NJW 2000,
2663) ist auch nach Einführung des § 536 b BGB anwendbar.
2. Bei saisonal auftretenden
Mängeln wie einem Heizungsausfall im Herbst/Winter liegt Kenntnis
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