|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >>|KÜNDIGUNG|
Kündigung bei Scheitern der Lebenspartnerschaft
Scheitert eine Lebenspartnerschaft, so kann jeder Partner die Mitwirkung des anderen bei der Kündigung der bislang gemeinsam genutzten Wohnung verlangen. Der Einwand der Mieterschutzvorschriften kann dem Anspruch nicht entgegengesetzt werden.

OLG Köln – Az: 16 W 16/99