Randaliert ein betrunkener Mieter im Hausflur und uriniert dieser darüber hinaus ins Treppenhaus, so ist eine fristlose Kündigung durch den Vermieter gerechtfertigt.
Ein Verschulden wird seit der Neufassung des BGB nicht mehr zwingend vorausgesetzt.
Hinweis: Bestätigt durch LG Bielefeld - Az: 22 S 148/01
Ein Verschulden wird seit der Neufassung des BGB nicht mehr zwingend vorausgesetzt.
Hinweis: Bestätigt durch LG Bielefeld - Az: 22 S 148/01
AG Minden - Az: 20 C 588/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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