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Betrunkener Mieter randaliert - Fristlose Kündigung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Randaliert ein betrunkener Mieter im Hausflur und uriniert dieser darüber hinaus ins Treppenhaus, so ist eine fristlose Kündigung durch den Vermieter gerechtfertigt.

Ein Verschulden wird seit der Neufassung des BGB nicht mehr zwingend vorausgesetzt.

Hinweis: Bestätigt durch LG Bielefeld - Az: 22 S 148/01


AG Minden - Az: 20 C 588/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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