| Auch in Mietwohnung erlaubt |
| Mieter dürfen in ihrer
Wohnung Haustiere halten, sofern diese die übrigen Hausbewohner nicht
erheblich belästigen und im Mietvertrag nichts anderes vereinbahrt
wurde. Gegen Kleintiere, etwa Kanarienvögel oder Zierfische, kann
ein Vermieter in keinem Fall etwas einwenden. Verschiedene Gerichte erklärten
Klauseln für unwirksam, die zwischen kleinen und größeren
Haustieren unterscheiden. Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 10/92) wies den
Passus "Das Halten von Haustieren ist unzulässig" zurück. Ebenso
beurteilte das Amtsgericht Köln (213 C 369/96) die Klausel "Tierhaltung
bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Vermieters" als unwirksam.
Bundesgerichtshof (VIII ZR 10/92) Quelle: Focus Online |