Wurde in einem gewerblichen Mietvertrag eine Klausel verwendet, nach welcher eine Mietminderung ausgeschlossen ist, sofern der Vermieter die entspr. Umstände nicht zu verantworten hat, die die gewerbliche Nutzung der Räume beeinträchtigen, so ist diese Klausel wirksam. Eine Unwirksamkeit nach § 9 AGBG (a.F.) / § 307 BGB (n.F.) besteht nicht.
OLG Hamburg, 02.04.2003 - Az: 4 U 57/01
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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