| Generelle Renovierungsverpflichtung unzulässig |
| Unzulässig ist die
allgemeine Bestimmung im Mietvertrag, wonach der Mieter ohne Rücksicht
auf den Zustand der Wohnung zur Renovierung verpflichtet ist, wenn er auszieht.
Denn dabei werde weder der Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem die letzte
Schönheitsreparatur stattgefunden habe, noch eine Ausnahme für
Mietverhältnisse mit kurzer Vertragsdauer gemacht.
LG Berlin, 65 S 308/97 Quelle: Focus Online |