Zugluft, die aufgrund von
undichten Fenstern bzw. Fensterabdichtungen entsteht, kann durchaus einen
Mangel darstellen. Bei der Beurteilung kommt es aber auf den konkreten
Fall an. Bei alten Häusern kann Zugluft üblich sein. In einem
solchen Fall muss der Mieter bereits beim Einzug auf diesen Umstand hinweisen
und eine Beseitigung beispielsweise durch eine Modernisierung der Fenster
mit dem Vermieter (schriftlich) vereinbaren. Wurde eine solche Vereinbarung
nicht getroffen, so besteht auch kein Anspruch auf eine Modernisierung
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