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Kastenfenster - Vereisungen müssen hingenommen werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Minderung der Miete wegen Vereisung einzelner Kastenfenster im Winter kann nicht vorgenommen werden, da dies nicht über den bei solchen Fenstern üblichen und hinnehmbaren Zustand hinausgeht.


BGH, 10.08.2010 - Az: VIII ZR 316/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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