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Kastenfenster - Vereisungen müssen hingenommen werden!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Minderung der Miete wegen Vereisung einzelner Kastenfenster im Winter kann nicht vorgenommen werden, da dies nicht über den bei solchen Fenstern üblichen und hinnehmbaren Zustand hinausgeht.


BGH, 10.08.2010 - Az: VIII ZR 316/09

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