Eine Minderung der Miete wegen Vereisung einzelner Kastenfenster im Winter kann nicht vorgenommen werden, da dies nicht über den bei solchen Fenstern üblichen und hinnehmbaren Zustand hinausgeht.
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...