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Wenn es zur Unterschrift kommt

Oft verstehen sich Mieter und Vermieter gut - es gibt ja keine Probleme. Ist Sympathie vorhanden oder der Vermieter entgegenkommend, so unterschreibt der Mieter oft, ohne sich den Vertrag genau durchzulesen.
Ein häufiger Streitpunkt ist dann die erste Abrechnung der Nebenkosten. Zum Beispiel werden die Kosten waren nach Quadratmetern aufgeteilt. Singles fühlen sich gegenüber den Familien im Haus benachteiligt. Da die Heizkosten im Vertrag eventuell nicht geregelt sind oder nach Quadratmeterabrechnung festgelegt sind hat man später keine guten Chancen dies zu ändern.
Viele Mieter bekommen vom Eigentümer einen fertigen Vertrag vorgelegt – und unterschreiben, ohne die einzelnen Punkte genau zu überprüfen. Doch Probleme tauchen in der Regel mit der Zeit auf.
Mietervereine beobachten viele Verträge, die denn auch noch ungültige Klauseln enthalten.
Vor allem Verträge von Eigentümern übervorteilen oft den Mieter.
Doch auch ein Formularmietvertrag schützt hiervor nicht. In Musterverträgen von Eigentümer- und Mieterverbänden werden immer wieder Passagen, die gegen das Mietrecht bzw. das Gesetz über „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ verstoßen, von Gerichten entdeckt.
Es ist ratsam, den Vertragsentwurf mit dem Formularvertrag des Deutschen Mieterbundes zu vergleichen. Dann können entsprechend Korrekturen vom Vermieter verlangt werden. Auch die Eigentümerverbände bieten solche Musterverträge an, diese sind jedoch nicht kostenlos.
Es gilt jedoch immer: Unerlaubte Abmachungen sind nicht zu erfüllen – auch dann nicht, wenn sie im Vertrag akzeptiert worden sind. In solchen Fällen gilt nicht die Vereinbarung im Mietvertrag, sondern das Gesetz. Selbst, wenn der Mieter vorab Geld überweisen soll, ist er geschützt: Er kann die überschüssige Summe zurückfordern. Wer aber einen Zeitmiet- oder Staffelvertrag unterschreibt oder zum Beispiel vergißt, eine bestimmte Verteilung der Nebenkosten zu regeln, muß dieses später auch akzeptieren..

Wohnraummietvertraginteractiv
(umfaßt Optionen für Zeitmietvertrag, Standardmietvertrag, Index- und Staffelmietvertrag)

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