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Wenn es zur Unterschrift kommtOft verstehen sich Mieter
und Vermieter gut - es gibt ja keine Probleme. Ist Sympathie vorhanden
oder der Vermieter entgegenkommend, so unterschreibt der Mieter oft, ohne
sich den Vertrag genau durchzulesen. Ein häufiger Streitpunkt ist
dann die erste Abrechnung der Nebenkosten. Zum Beispiel werden die Kosten
nach Quadratmetern aufgeteilt. Singles fühlen sich gegenüber
den Familien im Haus benachteiligt. Da die Heizkosten im Vertrag eventuell
nicht geregelt sind oder nach Quadratmeterabrechnung festgelegt sind hat
man später keine guten Chancen dies zu ändern.
Viele Mieter bekommen vom Eigentümer einen fertigen Vertrag vorgelegt - und unterschreiben, ohne die einzelnen Punkte genau zu überprüfen. Doch Probleme tauchen in der Regel mit der Zeit auf - insbesondere dann, wenn die Verträge ungültige Klauseln enthalten. Auch ein Formularmietvertrag schützt nicht vor ungültigen Klauseln. Immer wieder werden Klauseln von den Gerichten für ungültig erklärt. Es ist ratsam, einen Mietvertragsentwurf sorgfältig prüfen zu lassen. Dann können entsprechend Korrekturvorschläge ungesetzt werden, wenn hierüber Einigkeit zwischen den Vertragsparteien erzielt werden kann. Grundsätzlich verhält es sich so, das unerlaubte oder ungültige Klauseln nicht erfüllt werden müssen - auch dann nicht, wenn diese im Vertrag akzeptiert worden sind. In solchen Fällen gilt nicht die Vereinbarung im Mietvertrag, sondern das Gesetz. Unrechtmäßig erfolgte Zahlungen können sogar zurückverlangt werden.
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