Oft
verstehen sich Mieter und Vermieter gut - es gibt ja keine Probleme.
Ist Sympathie vorhanden oder der Vermieter entgegenkommend, so unterschreibt
der Mieter oft, ohne sich den Vertrag genau durchzulesen.
Ein häufiger Streitpunkt
ist dann die erste Abrechnung der Nebenkosten. Zum Beispiel werden die
Kosten waren nach Quadratmetern aufgeteilt. Singles fühlen sich gegenüber
den Familien im Haus benachteiligt. Da die Heizkosten im Vertrag eventuell
nicht geregelt sind oder nach Quadratmeterabrechnung festgelegt sind hat
man später keine guten Chancen dies zu ändern.
Viele Mieter bekommen vom
Eigentümer einen fertigen Vertrag vorgelegt – und unterschreiben,
ohne die einzelnen Punkte genau zu überprüfen. Doch Probleme
tauchen in der Regel mit der Zeit auf.
Mietervereine beobachten
viele Verträge, die denn auch noch ungültige Klauseln enthalten.
Vor allem Verträge
von Eigentümern übervorteilen oft den Mieter.
Doch auch ein Formularmietvertrag
schützt hiervor nicht. In Musterverträgen von Eigentümer-
und Mieterverbänden werden immer wieder Passagen, die gegen das Mietrecht
bzw. das Gesetz über „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ verstoßen,
von Gerichten entdeckt.
Es ist ratsam, den Vertragsentwurf
mit dem Formularvertrag des Deutschen Mieterbundes zu vergleichen. Dann
können entsprechend Korrekturen vom Vermieter verlangt werden. Auch
die Eigentümerverbände bieten solche Musterverträge an,
diese sind jedoch nicht kostenlos.
Es gilt jedoch immer: Unerlaubte
Abmachungen sind nicht zu erfüllen – auch dann nicht, wenn sie im
Vertrag akzeptiert worden sind. In solchen Fällen gilt nicht die Vereinbarung
im Mietvertrag, sondern das Gesetz. Selbst, wenn der Mieter vorab Geld
überweisen soll, ist er geschützt: Er kann die überschüssige
Summe zurückfordern. Wer aber einen Zeitmiet- oder Staffelvertrag
unterschreibt oder zum Beispiel vergißt, eine bestimmte Verteilung
der Nebenkosten zu regeln, muß dieses später auch akzeptieren..
Wohnraummietvertraginteractiv
(umfaßt
Optionen für Zeitmietvertrag, Standardmietvertrag, Index- und Staffelmietvertrag)