| Abfindung mit in den Unterhalt einbezogen... |
| Haben die Parteien kraft
- gegebenenfalls stillschweigender - Vereinbarung eine arbeitsrechtliche
Abfindung des Unterhaltsverpflichteten in die Unterhaltsberechnung einbezogen,
steht dies einem zusätzlichen güterrechtlichen Ausgleich zugunsten
des Unterhaltsberechtigten entgegen (im Anschluß an Senatsurteil
vom 11. Dezember 2002 - XII ZR 27/00).
BGH – Az: XII ZR 185/01 |