| Nachträglich Gütertrennung vereinbart - kein Versorgungsausgleich |
| Wurde nach der Heirat eine
Gütertrennung vereinbart, so ist diese insbesondere dann wirksam,
wenn der Abschluß dieser Vereinbarung von der den Versorgungsausgleich
begehrenden und den Ehevertrag anfechtenden Partei selbst veranlaßt
wurde.
OLG Stuttgart, 18.10.2006 - Az: 15 UF 166/06 |