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Nachträglich Gütertrennung vereinbart - kein Versorgungsausgleich
Wurde nach der Heirat eine Gütertrennung vereinbart, so ist diese insbesondere dann wirksam, wenn der Abschluß dieser Vereinbarung von der den Versorgungsausgleich begehrenden und den Ehevertrag anfechtenden Partei selbst veranlaßt wurde.

OLG Stuttgart, 18.10.2006 - Az: 15 UF 166/06