Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.273 Anfragen

Sittenwidrigkeit der Abbedingung gesetzlicher Scheidungsfolgen

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Ehevertrag, mit dem die beteiligten Ehegatten wechselseitig alle gesetzlichen Scheidungsfolgen abbedingen, kann wegen unangemessener Benachteiligung eines Ehegatten gemäß § 138 Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn zwar die Ehe kinderlos ist und die Ehegatten bei Vertragsschluss über einen annähernd gleich hohes Einkommen verfügen, der benachteiligte Ehegatte aber im Zusammenhang mit der Aufhebung des gesetzlichen Güterstandes und Vereinbarung vom Gütertrennung zugleich sein Vermögen ohne Gegenleistung und ohne Rückforderungsklausel für den Scheidungsfall auf den begünstigten Ehegatten überträgt.

Zu den Umständen, die im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen eine unterlegene Verhandlungsposition des benachteiligten Ehegatten indizieren, gehört auch eine lang anhaltende, zu längerfristiger Arbeitsunfähigkeit führende psychische Erkrankung des benachteiligten Ehegatten.

Dafür muss nicht im Einzelnen festgestellt werden, inwieweit sich die psychische Erkrankung nachteilig auf das Urteilsvermögen des benachteiligten Ehegatten auswirkt. Für die Annahme subjektiver Vertragsimparität genügt die psychische Erkrankung als solche, wenn sich Anhaltspunkte für eine unterlegene Verhandlungsposition zusätzlich aus der Beurkundungssituation ergeben, insbesondere, wenn dem benachteiligten Ehegatten vor der Beurkundung kein Vertragsentwurf vorliegt.


AG Hamburg, 19.07.2019 - Az: 277 F 131/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant