Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.
Am einfachsten ist dies nachzuweisen, wenn die Partner in verschiedenen Wohnungen wohnen.
Getrenntleben ist nicht nur eine Scheidungsvoraussetzung - für den Scheidungsantrag ist der Ablauf des Trennungsjahres notwendige Voraussetzung - es berührt auch viele weitere Fragen des Zusammenlebens z.B. bei Mietverträgen oder hinsichtlich des Trennungsunterhalts.
Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Am einfachsten ist dies nachzuweisen, wenn die Partner in verschiedenen Wohnungen wohnen.
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