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Getrenntleben / Trennung

Familienrecht

Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.

Am einfachsten ist dies nachzuweisen, wenn die Partner in verschiedenen Wohnungen wohnen.

Getrenntleben ist nicht nur eine Scheidungsvoraussetzung - für den Scheidungsantrag ist der Ablauf des  Trennungsjahres notwendige Voraussetzung - es berührt auch viele weitere Fragen des Zusammenlebens z.B. bei Mietverträgen oder hinsichtlich des Trennungsunterhalts.

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Urteil
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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