VORHERIGE SEITE
NÄCHSTE SEITE

VII Probleme mit der Ware
7.3 Was, wenn die Ware mangelhaft ist?

Was versteht man unter einem Mangel?

Ob ein gekaufter Gegenstand einen Mangel aufweist, richtet sich in erster Linie nach dem Inhalt des Kaufvertrags. Der Kaufgegenstand muss nämlich, um mangelfrei zu sein, die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Da sich der Käufer bei einem Kauf über das Internet in erster Linie auf die Produktbeschreibung des Verkäufers verlassen muss, ist diese hauptsächlich dafür maßgebend, was als " vereinbarte Beschaffenheit " anzusehen ist.

Username:
Passwort:
Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Recht bei Online Auktionen.

Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.

Passwort vergessen

ABO-SERVICE für Abonnenten

Zurück