Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.606 Anfragen

Haftung bei einem Kettenauffahrunfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gegen den Auffahrenden streitet mit Blick auf §§ 1, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 StVO ein Anscheinsbeweis für eine Alleinverursachung. Diese Anscheinsbeweislage wird nicht schon dadurch erschüttert, dass der „Vordermann“ ggf. grundlos abgebremst hat. Bei sogenannten Kettenauffahrunfällen ändert sich an dieser Betrachtung jedenfalls dann nichts, wenn feststeht, dass das mittlere Fahrzeug noch ohne Berührung hinter dem ersten Fahrzeug zum Stehen gekommen war, ehe das dritte Fahrzeug auf das mittlere aufprallt.


LG Stralsund, 27.05.2025 - Az: 2 O 204/24

ECLI:DE:LGSTRAL:2025:0527.2O204.24.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant