Verkehrsunfall beim Herausfahren aus einer Parktasche
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Kommt es zur Kollision zwischen einem rückwärts aus einer Parkbox ausparkenden Pkw, dessen Fahrer nach dem Ausparkvorgang stehen bleibt und im Begriff ist, seine Fahrt nach vorne fortzusetzen, und einem aus der linken benachbarten Parktasche ebenfalls rückwärts ausparkenden Pkw, dessen Fahrer auf Hupsignale des anderen nicht reagiert und nach kurzzeitigem Halt mit dem immer noch stehenden, zuerst ausgeparkten Fahrzeug kollidiert, haftet der zuletzt Ausparkende wegen Verstoßes gegen §§ 1 Abs. 2 i.V.m. § 9 Abs. 5 StVO ohne Berücksichtigung der Betriebsgefahr des Kfz des Unfallgegners allein.
Einzig der Umstand, dass das zuerst ausgeparkte Fahrzeug sich noch in Schrägstellung auf dem Parkplatzgelände befindet, führt noch nicht zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr bzw. gar einer Mithaftung.
AG Schwarzenbek, 03.03.2021 - Az: 2 C 285/19
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!