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Verkehrsunfall auf einem Betriebsparkplatz

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beim Herausfahren aus einer Parkbucht eines Parkplatzes trifft beide Verkehrsteilnehmer die Pflicht zu gesteigerter Rücksichtnahme, die bei einem Zusammenstoß von beiden verletzt worden sein dürfte. Die Pflicht zu gesteigerter Rücksichtnahme ist auf einem Betriebsparkplatz maßgeblich.

Diejenige, der auf einem öffentlichen Parkplatz eine Fahrspur benutzt, muss mit ständigem Ein- und Ausparken rechnen; das gilt ebenso für Betriebsparkplätze. Derjenige, der ausparkt, muss sich entsprechend § 10 StVO wiederum so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.


AG Zeitz, 14.08.2018 - Az: 4 C 164/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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