Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 397.192 Anfragen

Kontrollpflicht nach Übertragung der Räum- und Streupflicht auf Anlieger?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Soweit nach der Rechtsprechung bei feststehender Verletzung der Räum- und Streupflicht zugunsten des Verunfallten ein Anscheinsbeweis dafür spricht, dass es ohne die Pflichtverletzung nicht zu einem Unfall gekommen wäre, gilt dies nur für die Verletzung der den Anliegern übertragenen Räum- und Streupflicht, nicht aber für die bei dem Verkehrssicherungspflichtigen verbliebenen Kontrollpflicht. Denn hierfür fehlt es an der für die Anwendung des Anscheinsbeweises erforderlichen Typizität des Lebenssachverhaltes.

Angesichts des Umstandes, dass das Nichteinhalten der Streupflicht auf einer Vielzahl von Ursachen beruhen kann, die nicht durch rein präventiv wirkende Kontrollen beeinflusst werden können, lässt sich nach der Lebenserfahrung nicht mit hinreichender, den Anscheinsbeweis rechtfertigender Wahrscheinlichkeit feststellen, dass eine Einhaltung der Kontrollpflicht dazu geführt hätte, dass der in Rede stehende Gehweg am Unfalltag zum Unfallzeitpunkt bereits geräumt und gestreut gewesen wäre.

Zu verlangen ist vom Verkehrssicherungspflichtigen allein eine regelmäßige stichprobenartige Überwachung der übertragenen Winterdienstpflicht im Stadtgebiet. Zu einer konkreten Kontrolle wäre der Verkehrssicherungspflichtige nur dann verpflichtet, wenn hierfür ein konkreter Anlass besteht, etwa wenn durch in den Vortragen durchgeführte Kontrollfahrten und/oder durch Hinweise Dritter davon Kenntnis davon erlangt wurde, dass die Anlieger einer bestimmten Straße ihrer Winterdienstpflicht nicht nachkommen.


OLG Hamm, 21.04.2021 - Az: 11 U 102/20

ECLI:DE:OLGHAM:2021:0421.11U102.20.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.192 Beratungsanfragen

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag!

Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...

Verifizierter Mandant