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Sorgerechtsentziehung bei Kindeswohlgefährdung durch beide Eltern
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Geht eine
Kindeswohlgefährdung im Sinne des
§ 1666 BGB für ein im Haushalt seiner Eltern lebendes Kind von beiden Eltern aus, kommt eine Zurückverweisung der Sache an das Familiengericht wegen unzulässiger Teilentscheidung gemäß
§ 69 Abs. 1, S. 2 FamFG auch dann in Betracht, wenn dieses in Unkenntnis des Bestehens der gemeinsamen elterlichen Sorge lediglich dem von ihm für alleinsorgeberechtigt angesehenen Elternteil gemäß § 1666 BGB die elterliche Sorge oder Teile derselben entzogen hat und eine Entscheidung über den Entzug der elterlichen Sorge oder Teile derselben hinsichtlich des anderen - mitsorgeberechtigten - Elternteils nicht getroffen hat.
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