Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.186 Anfragen

Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem muss die Fahrerlaubnisbehörde nicht individuell über die Punktebewertung entscheiden. Die maßgebliche Bewertung der Anlasstaten als Spezialregelung der charakterlichen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ist vielmehr unter Anknüpfung an die Schwere des Verstoßes und dessen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit normativ typisierend festgelegt. Punkte ergeben sich mit der Begehung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sofern sie rechtskräftig geahndet wird. An diese Entscheidung ist die Fahrerlaubnisbehörde ohne Bewertungsspielraum gebunden.

Bei Erreichen von acht Punkten ist die Entziehung der Fahrerlaubnis gesetzlich zwingend vorgesehen ohne dass Ausnahmen zugelassen sind. Die Fahrerlaubnisbehörde hat insoweit kein Ermessen; berufliche Belange oder andere aus der Maßnahme folgende Härten sind daher nicht zu berücksichtigen.


VGH Bayern, 03.09.2024 - Az: 11 CS 24.1400

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut