Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Nach Beendigung des Alkoholmissbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Anlage 4 Nr. 8.2 FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist.
Nach § 13 S. 1 Nr. 2 lit. c FeV ist zwingend die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6‰ oder mehr geführt wurde, wobei auch eine Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad unter die Vorschrift fällt.
Eine Blutalkoholkonzentration von 1,6‰ oder mehr deutet auf chronischen Alkoholkonsum und damit auf ein Alkoholproblem hin, das die Gefahr weiterer Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr in sich birgt (vgl. VGH Bayern, 25.06.2019 - Az: 11 ZB 19.187), bzw. begründet den Verdacht eines die Fahreignung ausschließenden Alkoholmissbrauchs.
VGH Bayern, 05.01.2022 - Az: 11 CS 21.2743
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus:
Business Vogue
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Bereits 398.861 Beratungsanfragen
So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag!
Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...