Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.092 Anfragen
Kein Anspruch auf Sachverständigenkosten bei einem Bagatellunfall
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass ein unfallgeschädigter Fahrzeugeigentümer beim Vorliegen eines sogenannten Bagatellschadens unter Schadensminderungsgesichtspunkten auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu verzichten hat. Es reicht dann (zunächst) die Einholung eines Kostenvoranschlages einer qualifizierten Werkstatt. Solche Kostenvoranschläge sind in der Regel deutlich billiger und werden zum Teil bei Durchführung der Reparatur dem Kunden rückvergütet. Die Grenze zu einem Bagatellschaden wird jetzt bei etwa 1.000,00 Euro zu sehen sein.
Es besteht kein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Einholung eines Schadensgutachtens, wenn der Geschädigte gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht verstoßen hat. Dies ist dann der Fall, wenn es bereits nach dem äußeren Schadensbild auch für einen Laien ohne weiteres erkennbar war, das es nur zu einem geringfügigen Schaden gekommen ist.
AG Münster, 14.06.2016 - Az: 28 C 821/16
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Danke
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...