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Geschwindigkeitsüberschreitung: Tatrichterliche Bezugnahme auf ein zur Identifizierung geeignetes Belegfoto
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei der tatrichterlichen Bezugnahme auf ein uneingeschränkt zur Identifizierung des
Fahrzeugführers geeignetes Belegfoto sind darüber hinausgehende Ausführungen zum abgebildeten Fahrzeugführer entbehrlich.
Wie auch das Verkehrszeichen 310 entfaltet das Zeichen 311 (Ortstafel) keine geschwindigkeitsregelnde Wirkung auf innerstädtischen Autobahnen, da die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h, die auf anderen Straßen durch dieses Zeichen gilt, gemäß
§ 18 Abs. 5 Satz 1 StVO nicht gilt.
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