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Geschwindigkeitsüberschreitung: Tatrichterliche Bezugnahme auf ein zur Identifizierung geeignetes Belegfoto

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der tatrichterlichen Bezugnahme auf ein uneingeschränkt zur Identifizierung des Fahrzeugführers geeignetes Belegfoto sind darüber hinausgehende Ausführungen zum abgebildeten Fahrzeugführer entbehrlich.

Wie auch das Verkehrszeichen 310 entfaltet das Zeichen 311 (Ortstafel) keine geschwindigkeitsregelnde Wirkung auf innerstädtischen Autobahnen, da die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h, die auf anderen Straßen durch dieses Zeichen gilt, gemäß § 18 Abs. 5 Satz 1 StVO nicht gilt.


KG, 02.11.2016 - Az: 3 Ws (B) 550/16 - 162 Ss 146/16

ECLI:DE:KG:2016:1102.3WS.B550.16.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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