Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.329 Anfragen

Geldbuße wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung müssen die Urteilsgründe die Feststellung enthalten, dass dem Betroffenen die zulässige Höchstgeschwindigkeit bekannt war, entweder weil es sich um die Überschreitung der allgemein innerstädtischen geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gehandelt oder der Fahrer das die Geschwindigkeitsbegrenzung anordnende Verkehrszeichen bemerkt hat.

Wenn Voreintragungen bußgelderhöhend herangezogen werden, sind diese in den Urteilsgründen darzustellen. Sie müssen jedenfalls Zeitpunkt, Art und Umfang der Verfehlungen sowie Datum des Bußgeldbescheides oder der gerichtlichen Entscheidung sowie deren Rechtskraft ausweisen. Andernfalls kann das Rechtsbeschwerdegericht u.a. nicht überprüfen, ob die früheren verkehrsrechtlichen Verstöße nicht (mindestens) tilgungsreif waren.


KG, 11.12.2018 - Az: 3 Ws (B) 286/18 - 122 Ss 132/18

ECLI:DE:KG:2018:1211.3WS.B286.18.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant