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StVO-Novelle: Neue Regeln im Straßenverkehr

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Zahlreiche Änderungen im Straßenverkehrsrecht stehen am 24. November 2023 zur Abstimmung im Bundesrat: Die Länder beraten abschließend über einen Bundestagsbeschluss zum Straßenverkehrsgesetz, der die Ermächtigungsgrundlage für Änderungen der Straßenverkehrsverordnung bildet - diese hatte die Bundesregierung im Oktober beschlossen.

Beide Vorlagen können nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten.

Klima- und Gesundheitsschutz als wichtige Ziele

Länder und Kommunen sollen künftig mehr Entscheidungsspielräume erhalten: Sie dürfen bei ihren Anordnungen auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen - bisher lag der Fokus straßenverkehrsrechtlicher Entscheidungen primär auf der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.

Mehr Tempo-30-Anordnungen

Behörden können künftig einfacher Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 anordnen, zum Beispiel beim so genannten Lückenschluss zwischen zwei schon vorhandenen Tempo-30-Strecken, vor Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen sowie Zebrastreifen. Dies schließt Tempolimits auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtstraßen ein.

Mehr Spielraum erhalten die Behörden zudem beim Bewohnerparken, der Anordnung von Sonderfahrstreifen für neue umweltfreundliche Mobilitätsformen - etwa elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, Busspuren, Rad- oder Fußverkehrsflächen.

Notbremsassistenten auch für mittelgroße Lkw

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen Notbremsassistenzsysteme künftig nicht mehr ausschalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Veröffentlicht: 16.11.2023

Quelle: BundesratKOMPAKT

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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