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Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung durch Bodenwelle
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird zur Verkehrsberuhigung im Hinblick auf eine unfallträchtige Kreuzung eine Bodenwelle (sleeping policeman) errichtet, endet eine ihretwegen angeordnete streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung, deren Länge nicht ausdrücklich vorgegeben wird, nach lfd. Nr. 55 Satz 2 Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO dort, wo die Gefahr auch aus Sicht eines Ortsunkundigen vorüber ist, hier aus Fahrrichtung jeweils hinter der Bodenwelle und der gefährlichen Kreuzung, wenn keine weiteren Bodenwellen mehr angezeigt oder ersichtlich sind.
Ein Vorfahrtsverstoß des Schädigers an einem Stopp-Schild (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 - Zeichen 206 Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO -, Abs. 2 StVO) verdrängt regelmäßig - so auch hier - die allein festzustellende Betriebsgefahr des vorfahrtsberechtigten Kraftfahrzeugs vollständig.
OLG Hamm, 11.05.2021 - Az: I-7 U 104/19
ECLI:DE:OLGHAM:2021:0511.7U104.19.00
Nachfolgend: BGH - VI ZR 211/21 (anhängig)
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