Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.085 Anfragen

Fahrtenbuchauflage: Anforderungen an Art und Umfang der Ermittlungen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Anfertigung eines Heckfotos ist auch heute noch eine angemessene und ausreichende Ermittlungsmethode zur Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit.

Es besteht keine Pflicht zur Unterscheidung der Anforderungen an die Ermittlungsmaßnahmen hinsichtlich eines Pkw-Fahrers und eines Motorradfahrers.

Hierzu führte das Gericht aus:

Ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung lediglich beobachtet und das Kennzeichen per Hand notiert oder ob ein Radarfoto gefertigt wird - als Front- oder Heckfoto - spielt dabei keine vorrangige Rolle. Dies ergibt sich aus Folgendem:

Eine Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers i.S.v. § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalls alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat und dennoch nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln.

Hinsichtlich der Art, des Zeitpunkts und des Umfangs der Ermittlungen zur Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten steht der Polizei auch bei Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften, deren Begehung Voraussetzung für eine Fahrtenbuchauflage ist, wie auch sonst ein Ermessen zu.

Aus § 31a StVZO kann nicht geschlossen werden, die Polizei sei verpflichtet, bestimmte Ermittlungsmittel oder -methoden anzuwenden. Vielmehr hat sie in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen zu treffen, die in gleichliegenden Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Martin BeckerDr. Rochus SchmitzAlexandra Klimatos

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant