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Entziehung der Fahrerlaubnis vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Einer vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes wegen regelmäßigen Cannabiskonsums von der Fahrerlaubnisbehörde entzogenen Fahrerlaubnis steht die seit April 2024 geltende neue Rechtslage nicht entgegen.

Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Anfechtung einer Fahrerlaubnisentziehung ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung. Eine Rückwirkung der für den Fahrerlaubnisinhaber günstigeren Neuregelung hat der Gesetz- und Verordnungsgeber nicht vorgesehen. Sie ist angesichts der Rechtmäßigkeit der bisherigen Regelung auch nicht verfassungsrechtlich geboten.


VGH Bayern, 31.10.2024 - Az: 11 ZB 24.1246

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