Einer vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes wegen regelmäßigen Cannabiskonsums von der Fahrerlaubnisbehörde entzogenen Fahrerlaubnis steht die seit April 2024 geltende neue Rechtslage nicht entgegen.
Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Anfechtung einer Fahrerlaubnisentziehung ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung. Eine Rückwirkung der für den Fahrerlaubnisinhaber günstigeren Neuregelung hat der Gesetz- und Verordnungsgeber nicht vorgesehen. Sie ist angesichts der Rechtmäßigkeit der bisherigen Regelung auch nicht verfassungsrechtlich geboten.
Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Anfechtung einer Fahrerlaubnisentziehung ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung. Eine Rückwirkung der für den Fahrerlaubnisinhaber günstigeren Neuregelung hat der Gesetz- und Verordnungsgeber nicht vorgesehen. Sie ist angesichts der Rechtmäßigkeit der bisherigen Regelung auch nicht verfassungsrechtlich geboten.
VGH Bayern, 31.10.2024 - Az: 11 ZB 24.1246
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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