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Entziehung der Fahrerlaubnis vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Einer vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes wegen regelmäßigen Cannabiskonsums von der Fahrerlaubnisbehörde entzogenen Fahrerlaubnis steht die seit April 2024 geltende neue Rechtslage nicht entgegen.

Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Anfechtung einer Fahrerlaubnisentziehung ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung. Eine Rückwirkung der für den Fahrerlaubnisinhaber günstigeren Neuregelung hat der Gesetz- und Verordnungsgeber nicht vorgesehen. Sie ist angesichts der Rechtmäßigkeit der bisherigen Regelung auch nicht verfassungsrechtlich geboten.


VGH Bayern, 31.10.2024 - Az: 11 ZB 24.1246


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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