Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Leistungsfreiheit des Kfz-Kaskoversicherers, wenn vor Beginn der Reparatur des Unfallfahrzeugs keine Weisungen eingeholt werden?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Kfz-Kaskoversicherer wird gemäß § 28 Abs. 2 VVG in Verbindung mit E.5.1, E.3.2 AKB 2008 leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer gegen die Obliegenheit verstößt, vor Beginn der Reparatur des unfallbeschädigten Fahrzeugs die Weisungen des Versicherers einzuholen, indem er das Fahrzeug teilweise instand setzen lässt, ohne dem Versicherer die Besichtigung des Fahrzeuges mit dem unveränderten Schadensbild nach dem Unfall zu ermöglichen, er dies mit bedingtem Vorsatz tut, weil er die Nichteinhaltung von Obliegenheiten billigend in Kauf nimmt, und die Obliegenheitsverletzung nicht folgenlos bleibt, weil der Versicherer keine Erkenntnisse zu Vorschäden und zum genauen Schadensbild mehr erlangen kann.


KG, 08.06.2018 - Az: 6 U 157/16

ECLI:DE:KG:2018:0608.6U157.18.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag!

Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...

Verifizierter Mandant

Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...

Verifizierter Mandant