Überschreitet ein Fahrer eines Elektrofahrzeuges die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 74 km/h, ist von einem vorsätzlichen Handeln auszugehen.
Auch bei einem Elektrofahrzeug steigen mit zunehmender Geschwindigkeit die Fahraußengeräusche und die durch das Abrollen der Räder erzeugten Fahrzeugvibrationen, so dass der Fahrzeugführer die hohe Geschwindigkeit hieran sowie an der schnell vorbeiziehenden Umgebung erkennen kann.