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Zweckerreichung einer Ergänzungspflegschaft

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der in den Teilbereichen Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitssorge bestellte Ergänzungspfleger ist nicht beschwerdebefugt, soweit er sich gegen die Aufhebung der Unterhaltsergänzungspflegschaft wendet.

Im Falle einer Unterhaltsergänzungspflegschaft tritt Zweckerreichung regelmäßig nicht schon mit der einmaligen Prüfung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ein.


OLG Zweibrücken, 16.05.2024 - Az: 2 WF 54/24

ECLI:DE:POLGZWE:2024:0516.2WF54.24.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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