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Zweckerreichung einer Ergänzungspflegschaft

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der in den Teilbereichen Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitssorge bestellte Ergänzungspfleger ist nicht beschwerdebefugt, soweit er sich gegen die Aufhebung der Unterhaltsergänzungspflegschaft wendet.

Im Falle einer Unterhaltsergänzungspflegschaft tritt Zweckerreichung regelmäßig nicht schon mit der einmaligen Prüfung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ein.


OLG Zweibrücken, 16.05.2024 - Az: 2 WF 54/24

ECLI:DE:POLGZWE:2024:0516.2WF54.24.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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