Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit durch einen Feuerwehrmann im privaten Pkw bei Inanspruchnahme von Sonderrechten
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Wird ein Feuerwehrmann zu einem Einsatz angefordert, stehen ihm, auch für die Fahrt mit einem privaten Pkw zum Feuerwehrhaus, die Sonderrechte aus § 35 Abs. 1 StVO zu.
Mit einem privaten PKW, der keine Signaleinrichtung wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind aber, soweit es sich um die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit geht, allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft.
Das Merkmal „maßvoll“ ist aber dann nicht mehr erfüllt, wenn die innerorts zulässige Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) um 39 km/h überschritten wurde.
Obergerichtlich ist bereits geklärt, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden dürfen - ob die Inanspruchnahme maßvoll war, unterliegt der Einzelfallprüfung.
AG Offenburg, 09.05.2016 - Az: 3 OWi 205 Js 16295/15
ECLI:DE:AGOG:2016:0509.3OWI205JS16295.15.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain