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Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund negativen Fahreignungsgutachtens

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Allein die Vorlage der hausärztlichen Bescheinigung ohne deren Bewertung durch die Begutachtungsstelle zur Ausräumung der Fahreignungszweifel reicht nicht aus, so dass es auf ein erst danach, im gerichtlichen Verfahren vorgelegtes hausärztliches Attest für die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheids nicht ankommen kann.


VGH Bayern, 20.09.2022 - Az: 11 ZB 22.1287


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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