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Warum Hupen nicht immer ausreicht: Vorsicht beim Rückwärtsfahren

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wer in einem verkehrsberuhigten Bereich frühzeitig erkennt, dass ein Fahrzeug mit Personen besetzt ist und sich anschickt, rückwärts aus einer Garageneinfahrt in die Fahrbahn einzufahren, und deshalb hupt, darf nicht darauf vertrauen, dass dies den anderen Fahrzeugführer davon abhalten wird, das Rückwärtsfahrmanöver zu beginnen. Er darf seine Fahrt daher nur unter besonderer Vorsicht und jederzeitiger Bremsbereitschaft fortsetzen.


LG Saarbrücken, 20.01.2023 - Az: 13 S 60/22

ECLI:DE:LGSAARB:2023:0120.13S60.22.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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