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Anwendung der Vorfahrtregeln auf Parkplätzen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Regeln der Straßenverkehrsordnung sind auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen grundsätzlich anwendbar. Daher gilt auf einem allgemein zugänglichen Parkplatzgelände die Grundregel „rechts vor links“. Vorfahrt- und Vorrangregeln gelten aber nur dort, wo angelegte Fahrspuren eindeutigen Straßencharakter haben.

Auf öffentlichen Parkplätzen obliegen wegen der ständig zu erwartenden Ein- und Ausparkvorgänge jedem Kraftfahrer besonders hohe Sorgfalts- und Rücksichtspflichten. Auf einem Parkplatz gilt das Gebot erhöhter Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Konkret muss ein Fahrzeugführer angesichts der ständig wechselnden Verkehrssituationen auf einem Parkplatz bei stetiger Bremsbereitschaft mit Schrittgeschwindigkeit fahren.


AG Memmingen, 30.03.2022 - Az: 24 C 551/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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