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Anwendung der Vorfahrtregeln auf Parkplätzen
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Regeln der
Straßenverkehrsordnung sind auf öffentlich zugänglichen
Parkplätzen grundsätzlich anwendbar. Daher gilt auf einem allgemein zugänglichen Parkplatzgelände die Grundregel „rechts vor links“. Vorfahrt- und Vorrangregeln gelten aber nur dort, wo angelegte Fahrspuren eindeutigen Straßencharakter haben.
Auf öffentlichen Parkplätzen obliegen wegen der ständig zu erwartenden Ein- und Ausparkvorgänge jedem Kraftfahrer besonders hohe Sorgfalts- und Rücksichtspflichten. Auf einem Parkplatz gilt das Gebot erhöhter Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme (
§ 1 StVO). Konkret muss ein
Fahrzeugführer angesichts der ständig wechselnden Verkehrssituationen auf einem Parkplatz bei stetiger Bremsbereitschaft mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
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