Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!Die Betroffene wird wegen vorsätzlicher rechtswidriger
Benutzungen eines elektronischen Kommunikationsgerätes beim Führen eines Fahrzeuges zu einer Geldbuße von 100,00 EUR verurteilt.
Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Die Betroffene befuhr am 06.07.2022 um 09:08 Uhr als Fahrerin des Pkws, amtliches Kennzeichen xxxx in Kenn die Bundesautobahn A602, Kilometer 9,3, in Fahrtrichtung Trier.
Bei einer durch die ZVD ... zu dieser Zeit dort mittels des von geschulten Bedienpersonal aufgebauten und betriebenen Systems „MonoCam“ (Anlagennummer: MonoCam 2019-2) durchgeführten Kontrolle wurde festgestellt, dass die Betroffene ein Mobiltelefon in der rechten Hand an ihr rechtes Ohr hielt und das Gerät bewusst nutzte, um zu telefonieren.
Die MonoCam erfasst mit einer Kamera einen Fahrbahnausschnitt in einem sog. Fenster und überträgt in Echtzeit die durch dieses Fenster durchfahrenden Fahrzeuge auf einen Auswertelaptop. Dieser Livestream ist entsprechend durch das Auswertepersonal einzusehen.
Eine Künstliche Intelligenz-Software (im Folgenden: KI-Software) analysiert und bewertet den Livestream. Das System sucht mittels KI-Software zunächst nach dem Kennzeichen des Fahrzeuges. In einem weiteren Schritt erfolgt eine automatische Erfassung der Windschutzscheibe sowie mittels Mustererkennung eine Suche nach einem möglichen elektronischen Gerät ausschließlich im Bereich des
Fahrzeugführers. Andere Fahrzeuginsassen werden systemseitig geschwärzt und somit nicht erfasst. Durch das System wird - neben einem elektronischen Gerät, bspw. einem Mobiltelefon oder Tablet - auch eine entsprechende Handbewegung bzw. Handhaltung bewertet. Erst wenn die KI-Software sowohl ein Mobiltelefon als auch eine entsprechende Handbewegung bzw. Handhaltung erkennt, wird ein potentieller Treffer generiert und in Form eines Lichtbildes gespeichert. Nur mit dieser Verfahrensweise werden potentielle Treffer generiert. Die Software benötigt dazu eine gewisse Zeit vom Beginn der Erfassung bis zur Prüfung und Bewertung hinsichtlich eines möglichen Verstoßes. Die tatsächliche Dauer dieser „technischen Sekunde“ lässt sich aufgrund ihrer Kürze technisch nicht bestimmen.
Darüber hinaus gewährleistet das System, dass in einem Bildausschnitt des Verkehrsflusses immer nur ein Fahrzeug erkennbar betrachtet werden kann. Sind mehrere Fahrzeuge in einem Bildausschnitt, so werden diese systemseitig unscharf dargestellt. Damit sind auf einem Verstoßfoto ausschließlich die personenbezogenen Daten des Verstoßfahrzeuges erkennbar.
Alle potentiellen Treffer werden dann unmittelbar vor Ort durch das Auswertepersonal bewertet. Die Datenspeicherung potentieller Trefferfälle erfolgt ausschließlich lokal auf dem Auswertelaptop. Vor Ort erfolgt eine unmittelbare Bewertung des systemseitig generierten Trefferfalles durch die Kontrollkräfte im Vier-Augen-Prinzip. Wird durch die Kontrollkräfte ein Verstoß verifiziert, wird dieser als Treffer gespeichert. Kann kein klarer Verstoß festgestellt werden, wird der Treffer vor Ort unmittelbar gelöscht. Damit bleiben nur bestätigte Trefferfälle gespeichert.
Nach Abschluss der Kontrolle werden die bestätigten Treffer auf einen gesicherten USB-Stick gespeichert. Mit Abmeldung vom Auswertelaptop verbleiben keinerlei personenbezogene Daten auf dem Laptop. Auf der Dienststelle werden die bestätigten Trefferfälle unmittelbar nach der Kontrolle an die ZBS Speyer über das gesicherte Polizeinetz elektronisch übermittelt.
Die Software auf dem Auswertelaptop arbeitet ausschließlich lokal. Es besteht während der Kontrolltätigkeit zu keiner Zeit eine Verbindung zu anderen Netzwerken (wie bspw. zum Internet).
Vor der Kontrollstelle war ein Hinweisschild „Handyüberwachung“ aufgestellt. Das Hinweisschild hätte die Betroffene bei Beachtung der erforderlichen und ihr auch zumutbaren Sorgfalt erkennen können und müssen.
Ein Hinweis über datenschutzrechtliche Vorgaben wurde an der Kontrollstelle ausgehängt.
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