Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.284 Anfragen

Elterliches Erziehungsrecht und Schulbesuchsaufforderung bei Verweigerung des Präsenzunterrichts

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Eine an die Eltern eines den Präsenzunterricht verweigernden Schülers gerichtete Schulbesuchsaufforderung ist auch in Anbetracht des Kindesrechts auf gewaltfreie Erziehung grundsätzlich geeignet, wenn die Eltern kraft ihrer Stellung als Erziehungsberechtigte und aufgrund einer bestehenden häuslichen Wohngemeinschaft eine ständige und unmittelbare erzieherische Einwirkungsmöglichkeit mit Maßnahmen besitzen, wie sie als schulische Erziehungsmaßnahmen etwa in § 53 Abs. 2 SchulG NRW beispielhaft aufgezählt sind.

§ 41 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW ist mit höherrangigem Recht, insbesondere mit dem elterlichen Erziehungsrecht aus Art. 8 Abs. 1 Satz 2 LV NRW, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Kinder aus Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Recht auf Bildung vereinbar.

Für die Auflösung der Konkurrenz zwischen der Schulpflicht als Ausfluss des staatlichen Erziehungsauftrags aus Art. 8 Abs. 2 Satz 1 LV NRW einerseits und dem individuellen Grundrecht des Kindes auf Bildung aus Art. 8 Abs. 1 Satz 1 LV NRW andererseits kommt nur das Prinzip der praktischen Konkordanz in Frage.

Die in Art. 8 Abs. 2 Sätze 1 und 2 LV NRW i. V. m. § 34 SchulG NRW normierte Schulpflicht stellt eine zulässige Beschränkung sowohl des in Art. 8 Abs. 1 Satz 2 LV NRW, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten elterlichen Erziehungsrechts als auch des Rechts der Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 7 Abs. 1 GG dar.


OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2022 - Az: 19 B 1918/21

ECLI:DE:OVGNRW:2022:0428.19B1918.21.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.284 Beratungsanfragen

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.

Verifizierter Mandant

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert

Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg