- Verkehrsrecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 396.654 Anfragen
Bußgeldbescheid und die Wirksamkeit eines per E-Mail übersandten Einspruchs
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!Ein per E-Mail-Anhang übersandter Einspruch wird (erst) wirksam, wenn dieser von der Bußgeldbehörde ausgedruckt wird. Für die Rechtzeitigkeit des Einspruchs kommt es auf den Zeitpunkt des Ausdrucks und nicht auf den Zeitpunkt des Eingangs im E-Mail-Postfach an.
Insbesondere ist die Regelung des § 32a Abs. 5 StPO i.V.m. § 110c Abs. 1 OWiG, der auf letzteren Zeitpunkt abstellt, nicht anwendbar, da - wie gezeigt - die Vorgaben des § 32a StPO nicht eingehalten wurden. Eine analoge Anwendung scheitert zumindest an der planwidrigen Regelungslücke, da § 32a StPO bewusst nur für die dort genannten Übermittlungswege geschaffen wurde.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.654 Beratungsanfragen
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Sehr schnell und hilfreich geantwortet!! Herzlichen Dank und gerne wieder.
Verifizierter Mandant