Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 402.995 Anfragen
Voraussetzungen für die Nutzungsentschädigung und der Nutzungswille bei längerer Zeit ohne Kfz
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Zeit von drei Monaten bis zur Anschaffung eines Ersatzwagens steht der Annahme eines für die Nutzungsentschädigung erforderlichen Nutzungswillens nicht entgegen, zumal, wenn die finanziellen Mittel zur Ersatzbeschaffung fehlen.
Wird ein nach einem Unfallereignis gemieteter Ersatzwagen zurückgegeben, so ist dies kein Indiz dafür, dass der Geschädigte in der Folgezeit seinen eigenen Wagen ohne den Unfall nicht benutzt hätte.
Ist die Haftung der Beklagtenseite unstreitig ist, muss der Kläger nicht damit rechnen, dass er Teile des Schadens selbst zu tragen hat. Die Inanspruchnahme seiner Vollkaskoversicherung musste er daher schon aus diesem Grunde nicht in Erwägung ziehen.
OLG München, 27.05.2020 - Az: 10 U 6795/19
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...